AGB
§ 1
Der Hundebesitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt in vollem Umfang die Kosten für eventuelle Schäden (Mensch/Tier/Sachen) die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von seiner Haftpflicht ausgeglichen werden.
§ 2
Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige (3j.) Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Staupe, Leptospirose vorliegt.
Der Impfausweis / Kopie ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben / vorzuzeigen.
Besitzer von Hunden, die in der Pension betreut werden, übernehmen die Verantwortung dafür dass die Impfungen und Wurmkuren regelmäßig getätigt werden, ohne dass die Hundepension dies kontrolliert.
§ 3
Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über das Verhalten, den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheit, …). Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters.
§ 4
Die Hundepension nimmt den Hund für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut.
Bei Tageshunden muss im Vorfeld (spätestens Anfang des Monats) die Betreuungsdaten des ganzen Monats verbindlich durchgegeben werden.
Bei Ferienhunden verbindliche Daten bei Anmeldung.
Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.
§ 5
Für den Notfall hat der Besitzer des Hundes die nötigen Kontaktdaten hinterlegt.
§ 6
Der Besitzer erlaubt der Hundepension ausdrücklich u.a. im Notfall auch ohne vorherige Rücksprache einen Tierarzt zu konsultieren. Alle Kosten / notwendigen Auslagen werden vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen.
§ 7
Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers/ Vertragsunterzeichner und die Eintragungen im Impfpass/ Amicus.
§ 8
Wenn der Besitzer nicht sein eigenes Hundefutter mitbringt, dann erhält der Hund das eigene Altersgerechte Futter. Knabbersachen, Krallenschneiden ist im Preis inbegriffen.
§ 9
Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte
Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.).
§ 10
Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins und ohne Rückmeldung des Besitzers, ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund dem Veterinäramt zu melden und dem Vetamt zu übergeben. Für die entstandenen Kosten und Umtriebe werden gemäss Ferientarif dem Besitzer in Rechnung gestellt.
§ 11
Die anfallenden Pensions-Kosten sind bei definitiver Anmeldung / Reservation Ferienplatz 50 % (in Ausnahmefällen 100%) im Voraus zu entrichten, spätestens 1 Monat vor Termin, der Restbetrag beim Bringen des Hundes.
Ohne Anzahlung wird der Platz wieder freigegeben.
Bei Kurzfristige Absagen unter 48 std. wird 100% in Rechnung gestellt.
Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden.
Update, 02.10,19